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Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte

Wenn ein Produkt von uns einen Mangel hat, stehen Ihnen Rechte zu – von Gesetzes wegen, kostenlos und unabhängig von jeder zusätzlichen Garantie. Hier finden Sie den amtlichen EU-Hinweis dazu und eine Erklärung in einfachen Worten.

Hinweis vergrößern Amtlicher Hinweis der Europäischen Union, unverändert wiedergegeben.

Wie lange gilt die Gewährleistung?

Mindestens zwei Jahre ab dem Tag, an dem Sie die Ware erhalten haben. Diese Frist gilt in der gesamten Europäischen Union. In einzelnen Mitgliedstaaten kann sie länger sein.

Was können Sie verlangen?

Zeigt sich innerhalb dieser Zeit ein Mangel, haben Sie der Reihe nach folgende Möglichkeiten:

  1. Reparatur – wir bringen die Ware in Ordnung.
  2. Ersatz – Sie bekommen ein einwandfreies Stück.
  3. Preisminderung – Sie behalten die Ware und zahlen weniger.
  4. Erstattung – Sie geben die Ware zurück und bekommen Ihr Geld.

Zuerst haben Sie die Wahl zwischen Reparatur und Ersatz. Führt das nicht zum Ziel, können Sie den Preis mindern oder vom Kauf zurücktreten.

Was kostet Sie das?

Nichts. Die Gewährleistung ist ein gesetzliches Recht. Sie müssen dafür nichts abschließen, nichts registrieren und nichts bezahlen.

Wie melden Sie einen Mangel?

Schreiben Sie uns kurz, worum es geht – am besten mit Bestellnummer und einem Foto. Wir melden uns und klären das Weitere mit Ihnen.

Mangel melden Häufige Fragen

Gewährleistung und Garantie sind nicht dasselbe

Die Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben und gilt immer. Eine Garantie ist dagegen freiwillig: Ein Hersteller kann sie zusätzlich geben, muss es aber nicht. Eine Garantie schränkt Ihre gesetzlichen Rechte niemals ein – sie kommt allenfalls obendrauf.

Ausführliche Informationen der Europäischen Union: europa.eu – Ihre Gewährleistungsrechte